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Tipps vor Ihrer Abreise
COVID-19 Informationen:
Aufgrund der pandemischen Lage können sich die Informationen für Ihr gewünschtes Reiseziel jederzeit ändern, daher empfehlen wir Ihnen sich vor Ihrer Einreise beim Auswärtigen Amt zu informieren.
Einreise
Da Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen von den sambischen Einwanderungsbehörden streng geahndet werden (Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen), wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise auch durch einen Einreisestempel im Reisepass dokumentiert ist.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von 90 Tagen (keine Arbeitsaufnahme) ein Visum welches bei der Einreise am Flughafen erteilt werden kann. Hierfür wird ein min. noch 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass mit min. noch einer freien Seite benötigt. Die Visagebühren betragen derzeit 50,- $.
Minderjährige
* Minderjährige ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ohne Begleitung der Eltern bzw. eines Elternteils nach Sambia einreisen, wenn sie im Besitz aller erforderlichen Einreisedokumente sowie, falls notwendig, eines Visums sind. Außerdemn sollten die Eltern vor der Flugbuchung die Mitnahme des minderjährigen Kindes mit der transportierenden Fluggesellschaft geklärt haben.
* Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.B. eine Geburtsurkunde), mit-geführt werden.
Botschaft
Botschaft der Republik Sambia mit Konsularabteilung, Berlin Axel-Springer Str. 54A 10117 Berlin Tel.: (0 30) 206 29 40
Zuständigkeit: Bundesrepublik Deutschland, Österreich
Ambassade de la Republic of Zambia- section consulaire -, Genève Chemin du Champ d'Anier 17-19
1209 Genève Tel.: (022) 761 44 00
Impfempfehlungen
Bei Einreise direkt aus Europa: Keine.
AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN einreisen. Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter neun Monaten sowie Reisende, die sich vor Einreise weniger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten haben.
BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt werden. Grundsätzlich sollte auch bei ERWACHSENEN der Impfschutz gegen TETANUS, DIPHTHERIE und POLIO überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Spätestens 6 Wochen vor Abreise mit dem Arzt den PERSÖNLICHEN IMPFPLAN besprechen!
HEPATITIS A: Auch wenige Tage vor Abreise kann mit aktiven Impfstoffen als Einmaldosis ein ausreichender Schutz aufgebaut werden. Nach 6-12 Monaten sollte die Impfung wiederholt werden, um einen mehrjährigen Impfschutz sicherzustellen.
TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen werden.
GELBFIEBER: Die Impfung wird allen über ein Jahr alten Reisenden empfohlen, die in ländliche Gebiete im Westen und Nordwesten des Landes reisen. Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Injektion und ist im internationalen Reiseverkehr 10 Jahre gültig. Auffrischimpfungen vor Ablauf der 10 Jahre sind vom Tag der Injektion an gültig.
Zahlungsmittel
Die Landeswährung ist der Kwacha. Dieser kann vor Ort getauscht werden. Gängige Kreditkarten werden von Hotels, Restaurants, Reiseveranstaltern und größeren Geschäften häufig, aber nicht immer angenommen. Geld sollte nur bei seriösen Banken und Wechselstuben getauscht werden. Hohe Preissteigerungsrate und Kursverfall. Da Ausländer viele Zahlungen in Devisen vorzunehmen haben, sollte immer nur für den direkten Bedarf umgetauscht werden.
Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mindestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in Schalter Ihrer Fluggesellschaft einfinden sollten. Informationen zu Ihrem Abflughafen senden wir Ihnen gerne zu. Beachten Sie in jedem Fall, dass Ihr Handgepäck keine spitzen Gegenstände, wie zum Beispiel Nagelscheren, enthält.
Am Reiseziel
Ankunft
Nach Ankunft am Flughafen in werden Sie von Ihrer Reiseleitung herzlich in Empfang genommen und zu Ihrem Hotel begleitet.
Dipl. Vertretungen
Für deutsche Staatsbürger:
Embassy of the Federal Republic of Germany, Lusaka 5219 Haile Selassie Avenue Lusaka
Tel.: (00260 211) 25 06 44, 25 12 59, 25 12 62
Für österreichische Staatsbürger
Honorary Consulate of Austria, Lusaka Tel.: (00260 211) 25 72 73/5
Für Schweizer (Sambia liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Südafrika)
Embassy of Switzerland, Pretoria Tel.: (0027 12) 452 06 60